Schon zum dritten Mal waren wir am Openair in Schaffhausen, welches neuerdings "Stars in Town" heisst, früher schlicht und einfach "das Festival". Da wir nach den Konzerten mit dem öffentlichen Verkehr nicht mehr nach Hause kämen, entschieden wir uns Felix mitzunehmen und wie letztes Jahr am Rhein auf dem TCS Campingplatz Rheinwiesen zu übernachten. Der Platz liegt wunderschön am Rhein. Wir würden den Platz wohl auch loben, wenn das Pächterpaar nicht so einen unglaublich unfreundlichen Umgang in Sachen Reservationsanfragen an den Tag gelegt hätte.
Wir wollten dieses Jahr 3 Nächte auf dem Platz verbringen von Mittwoch bis Samstag. Ich habe auf der Homepage des TCS eine Buchungsanfrage gemacht. Daraufhin kam folgende Antwort per eMail zurück:
Danke für Ihr eMail.
In der Hochsaison machen wir keine Reservationen
unter 7 Tage. Bitte rufen Sie uns am Tage Ihrer voraussichtlichen
Ankunft an, sollte es einen freien Platz haben, werden wir den Platz für Sie
bis 18.oo Uhr frei halten. Ab 18.00 Uhr werden wir wieder über den Platz
verfügen.
Natürlich konnte ich mit dieser Antwort überhaupt nicht zu frieden sein. Ein gewisses Verständnis, dass man für Durchreisende keinen Platz reserviert habe ich ja, wir aber wollten ja genau auf diesem Platz sein, weil der so nah an Schaffhausen ist und wir zur Not nach den Konzerten auch mal zu Fuss zurück laufen könnten. All das versuchte ich danach nochmals per eMail und weil ich darauf nach zwei Tagen noch keine Antwort hatte auch noch per Telefon, den Pächtern zu erklären. Am Telefon wurde mir dann folgendes erklärt:
Sie machen das in der Hauptsaison jetzt schon seit mehr als 30 Jahren so und sind gut damit gefahren. Sie können uns ja nicht einen Platz für drei Tage reservieren. Wenn dann nämlich noch jemand komme und 2 Wochen bleiben möchte (Ich telefonierte übrigens 2,5 Wochen vor dem Openair!) und es wegen uns dann keinen Platz mehr frei hätte, wär dies ja total ungerecht. Natürlich könne ich am Tag wo wir anreisen möchten am Morgen anrufen. falls dann ein Platz frei sei, würde sie den uns gerne bis am Abend reservieren. Dies gehe eigentlich in der Regel gut und der Gast, bekäme zu 80-90% einen Platz.
Nachtrag: Wie das Leben so spielt, mussten wir umdisponieren und reisten bereits nach einem Abend, also schon am Feitag ab. Der Pächter hatte dafür, dass wir erst um 14:00 Uhr den Platz verliessen, volles Verständnis und berechnete uns die Nacht auf Samstag nicht.
11.8.13
4.8.13
Frage der Gerechtigkeit
Im Kanton Zürich werden die Strassenverkehrsabgaben ab 2014 nach einem neuen Schlüssel erhoben. Neu wird die Abgabe aus dem Hubraum des Motores und dem maximal zulässige Gesamtgewichtes berechnet, wobei energieeffiziente Fahrzeug die ersten vier Jahre nach der Inverkehrssetzung einen Rabatt erhalten. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich hat hierzu extra einen Rechner online gestellt, mit welchem einfach die jetzigen Gebühren und zukünftigen Gebühren ab 2014 gegenüber gestellt werden können. Man braucht dazu nur die Stammnummer aus dem Fahrzeugausweis abzulesen und einzutragen. Ein super Service finde ich.
Auf dieser Seite des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich, kann man viele Infos wie es zur Umstellung kam nachlesen. Kurz zusammengefasst meint der Regierungsrat, dass mit der Revision der Abgaben stärker gewichtet wird, "in welchem Ausmass Fahrzeuge Strasse und Umwelt belasten." Im Bericht zur Abstimmung kann man nachlesen: "Das Gesamtgewicht hat einen wesentlichen Einfluss auf die Strassenbelastung und den Treibstoffverbrauch." und "Als Bemessungskriterien für eine verursachergerechte und ökologisch orientierte Besteuerung drängen sich somit Gesamtgewicht und Hubraum auf."
Unser Felix (VW T5 California Comfortline) geht unter die Kategorie "Personenwagen bis 3,5 Tonnen". Mit dem 2 Liter Motor und 3,0 Tonnen Gesamtgewicht ergibt dies ab 2014 eine Strassenverkehrsabgabe von jährlich 818.00 Franken, bis anhin waren es 395.00 Franken.
Es leuchtet mir ein, dass ein schweres Fahrzeug die Strassen und die Umwelt pro gefahrenem Kilometer mehr belastet als ein leichtes. Auch finde ich es richtig, wenn die Strassenverkehrsabgaben verursachergerecht erhoben werden.
Ich frage mich bloss ob unser Felix, welcher im Jahr zwischen 4'000 bis 6'000 km auf den Strassen zurücklegt (diese mehrheitlich ausserhalb des Kantons Zürich, bzw. im Ausland), wirklich mehr Kosten verursacht als ein leichter Personenwagen, welcher täglich auf Zürcher Strassen sein Besitzer zur Arbeit bringt.
Think about it...
Auf dieser Seite des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich, kann man viele Infos wie es zur Umstellung kam nachlesen. Kurz zusammengefasst meint der Regierungsrat, dass mit der Revision der Abgaben stärker gewichtet wird, "in welchem Ausmass Fahrzeuge Strasse und Umwelt belasten." Im Bericht zur Abstimmung kann man nachlesen: "Das Gesamtgewicht hat einen wesentlichen Einfluss auf die Strassenbelastung und den Treibstoffverbrauch." und "Als Bemessungskriterien für eine verursachergerechte und ökologisch orientierte Besteuerung drängen sich somit Gesamtgewicht und Hubraum auf."
Unser Felix (VW T5 California Comfortline) geht unter die Kategorie "Personenwagen bis 3,5 Tonnen". Mit dem 2 Liter Motor und 3,0 Tonnen Gesamtgewicht ergibt dies ab 2014 eine Strassenverkehrsabgabe von jährlich 818.00 Franken, bis anhin waren es 395.00 Franken.
Es leuchtet mir ein, dass ein schweres Fahrzeug die Strassen und die Umwelt pro gefahrenem Kilometer mehr belastet als ein leichtes. Auch finde ich es richtig, wenn die Strassenverkehrsabgaben verursachergerecht erhoben werden.
Ich frage mich bloss ob unser Felix, welcher im Jahr zwischen 4'000 bis 6'000 km auf den Strassen zurücklegt (diese mehrheitlich ausserhalb des Kantons Zürich, bzw. im Ausland), wirklich mehr Kosten verursacht als ein leichter Personenwagen, welcher täglich auf Zürcher Strassen sein Besitzer zur Arbeit bringt.
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